Wer bezahlt die Krankenfahrt?
Wichtige Patienteninformation über Krankenfahrten mit Taxi / Mietwagen.
Krankenfahrten mit Genehmigung
Bei der Krankenbeförderung ist es entscheidend, dass ambulante Fahrten nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse genehmigt werden müssen, bevor die Fahrt angetreten wird. Diese Genehmigung ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Kosten für den Transport übernommen werden. Um eine Genehmigung zu erhalten, wird vom Arzt ein "Transportschein" benötigt. Dieser Schein muss anschließend bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden, um die medizinische Notwendigkeit der Fahrten nachzuweisen.
Krankenfahrten ohne Genehmigung
Diese können in bestimmten Fällen notwendig sein, insbesondere im Kontext der Krankenbeförderung bei stationären Behandlungen oder bei Krankenhaus-Einweisungen und -Entlassungen. Bei Patienten mit Pflegegrad 3, die eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung aufweisen, sowie bei Personen mit Pflegegrad 4 oder 5, ist es oft unerlässlich, eine angemessene Beförderung sicherzustellen. Dies gilt ebenfalls für Schwerbeschädigte, die einen Ausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "BI" (Blindheit) oder "H" (Hilflosigkeit) besitzen. In solchen Fällen kann eine ärztliche Verordnung für den Transport zur Klinik oder nach Hause erforderlich sein, jedoch sind häufig auch spontan organisierte Fahrten möglich, um den Bedürfnissen der Patienten gerecht zu werden.

